Für den folgenden Inhalt ist ausschliesslich der Hersteller der Software Stufenrechner 2008 verantwortlich. Die Hersteller-Daten können bei berechtigtem Bedarf erfragt werden. Sie erreichen den Hersteller auch über diesen Link. Beachten Sie hierzu auch unsere AGB
Mit dem Stufenrechner 2008 können Sie Ihr aktuelles Gehalt und die zukünftige Einstufung Ihres Gehaltes kontrollieren, in dem Sie mit der Software den Wert von Stufenverkürzungen und Stufenverlängerungen nach § 17 TVöD darstellen. Die Stufenbewegungen können sich im Zusammenspiel mit Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen fortpflanzen und können so ungeahnte Größenordnungen erreichen. Deshalb sollte die ganze Berufslaufbahn bis zum Ausscheiden im Vorhinein mit einer durchschnittlichen Berufslaufbahn verglichen werden. Speziell hierfür wurde der Stufenrechner 2008 entwickelt. Als Bediensteter können Sie so selbst darauf achten, dass Sie nicht benachteiligt werden.